Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Marketingboom GmbH (im Folgenden Marketingboom), Elbchaussee 194, 22605 Hamburg (nachfolgend auch Marketingboom)
§ 1 Anwendungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Marketingboom mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Marketingboom schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Marketingboom als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Marketingboom ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Marketingboom in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von Marketingboom / Mitwirkung des Kunden
(1) Marketingboom erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Dienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Marketingboom dabei nicht die Erbringung eines Werks. Im Falle der schriftlichen Vereinbarung eines Erfolges im Sinne eines Werkvertrags erhält Marketingboom eine vereinbarte Erfolgsprovision. Erfolg bei einem Recruitingprozess ist dabei die Möglichkeit für den Auftraggeber die Einstellung eines Kandidaten, aus einer zur Verfügung gestellten Auswahl an geeigneten Bewerbungen. Geeignete Bewerbungen sind gegeben, wenn diese objektiv die vorab vereinbarten Anforderungen erfüllen und subjektiv ernsthaft an einem Arbeitsantritt interessiert sind.
(2) Marketingboom tritt sämtliche Rechte an den personenbezogenen Daten der Bewerber ab und verpflichtet sich über sämtliche Angelegenheiten der Bewerber und des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren.
(3) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/ Werbemaßnahme durch Marketingboom vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Marketingboom, bleibt der Vergütungsanspruch von Marketingboom unberührt.
(5) In Bezug auf die von Marketingboom zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Marketingboom ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Marketingboom und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Marketingboom und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Marketingboom angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Marketingboom erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Marketingboom ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Marketingboom ist anders lautend. Eine Marketingboom erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde Marketingboom nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Marketingboom stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Marketingboom zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) Marketingboom ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, etc) einziehen zu lassen.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate.
(2) Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die vorher benannte Vertragslaufzeit.
(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Marketingboom beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Marketingboom eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Marketingboom vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Marketingboom sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Marketingboom in Verzug, ist Marketingboom berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Marketingboom wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllung
(1) Marketingboom wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Marketingboom ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Marketingboom bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Marketingboom innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Marketingboom gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Marketingboom unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Marketingboom und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von Marketingboom entfernt der Kunde eine über Marketingboom abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen Marketingboom und dem Kunden.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Marketingboom (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von Marketingboom zu wahren. Marketingboom ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Marketingboom innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Marketingboom überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der stellt Marketingboom insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Marketingboom erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Marketingboom für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Marketingboom nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Marketingboom über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 11 Haftung
(1) Marketingboom haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Marketingboom nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Marketingboom nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Marketingboom nicht.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Marketingboom die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt Marketingboom von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, Marketingboom hat diese Verstöße zu verantworten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Marketingboom maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Marketingboom. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Marketingboom.
AGB Stand: 03.07.2022 ©