AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge, welche die Marketingboom GmbH (nachfolgend: Marketingboom) mit ihren Kunden schließt. Entgegenstehende AGB der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Marketingboom deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.

  1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, indem Marketingboom dem Kunden in Textform ein Angebot übermittelt, welches dieser in Textform oder auf elektronisch dokumentiertem Weg annimmt.

  1. Leistungen

Ziel der Kooperation ist die Gewinnung von Mitarbeitern für den Kunden mittels Marketingdienstleistungen. Zu diesem Zweck führt Marketingboom verschiedene Beratungsleistungen und Marketingleistungen durch.

Die konkret geschuldeten Leistungen sind im Angebot beschrieben.

Marketingboom ist berechtigt, zur Erfüllung externe Dritte einzusetzen.

Sofern dies im Angebot so festgelegt ist, verpflichtet sich Marketingboom, die gezahlte Vergütung an den Kunden zurückzuzahlen, wenn nicht während des im Angebot festgelegten Zeitraums die im Angebot benannte Anzahl an geeigneten Bewerbungen eingeht. Als geeignete Bewerbungen gelten solche, die grundsätzlich zu dem Stellenangebot passen. Geringfügige Abweichungen von den Anforderungen im Stellenangebot sind unschädlich. Marketingboom schuldet nicht, dass ein Anstellungsverhältnis zwischen dem Kunden und einem Bewerber zustande kommt, denn darauf hat Marketingboom keinen Einfluss.

Sofern Marketingboom gegenüber dem Kunden eine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen verspricht, umfasst dies lediglich die Anzahl der geeigneten Bewerbungen, nach der vorstehenden Definition. Marketingboom garantiert insbesondere nicht die Richtigkeit der von den Bewerbern angegebenen Daten und auch keine Anzahl an Bewerber-Anstellungen, sofern nicht ausdrücklich anderweitig festgehalten.

Der Kunde hat die Möglichkeit ein zusätzliches monatliches Werbebudget für die von Marketingboom zu erbringenden Leistungen festzulegen. Das zusätzliche Budget ist vom Kunden zu tragen und wird in der Rechnung gesondert aufgeführt. Das festgelegte Budget darf von Marketingboom nicht überschritten werden. Das Werbebudget wird für den Zeitraum der vereinbarten Vertragslaufzeit im Sinne des § 6 dieser Bedingungen festgelegt. Der Auftraggeber hat danach die Möglichkeit das Werbebudget bei Vertragsverlängerung für diesen nachfolgenden Vertragszeitraum zu erhöhen oder zu senken. Die Änderungen bedürfen einer schriftlichen Mitteilung. Die Änderung muss Marketingboom spätestens 2 Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit mitgeteilt werden

  1. Vergütung

Sämtliche Preise im Angebot verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.

Die Vergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus zu zahlen. Marketingboom wird dem Kunden unmittelbar nach Vertragsschluss eine entsprechende Rechnung übersenden. Diese umfasst – je nach Vereinbarung – entweder den Gesamtbetrag oder die Rate für den ersten Berechnungszeitraum. Die Rechnung ist unmittelbar nach Erhalt fällig.

Der Kunde gerät 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Mahnung in Verzug. Durch Mahnung kann ein früherer Verzug ausgelöst werden.

Bis zur vollständigen Bezahlung ist Marketingboom berechtigt, die eigene Leistung zu verweigern. Der Kunde erkennt an, dass sich die Leistung erheblich verzögern kann, wenn er die Rechnung nicht sofort nach Erhalt bezahlt. Die Verzögerung kann den Zeitraum übersteigen, in dem der Kunde selbst seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist.

Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden mit 100€ pro Stunde vergütet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Derselbe Stundensatz gilt für Mehraufwendungen, welche Marketingboom tätigen muss, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur verspätet nachgekommen ist. Die kleinste Abrechnungseinheit beträgt 30min. Muss die Arbeit auf Weisung des Kunden außerhalb der Kernarbeitszeit (werktags 8:00h bis 17:00h) ausgeführt werden, so wird die Vergütung mit dem Faktor 1,5 multipliziert.

Die Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche ist nur zulässig, sofern die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten ist oder gerichtlich festgestellt wurde.

  1. Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, für Marketingboom während der normalen Geschäftszeiten für Rückfragen telefonisch und per E-Mail erreichbar zu sein. Marketingboom haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die passieren, weil der Kunde seine E-Mails nicht abruft oder abrufen kann.

Der Kunde erkennt an, dass ihn in Bezug auf die Leistungen gewisse Mitwirkungspflichten treffen. Dies können unter anderem die zügige Prüfung und Freigabe von Texten und Konzepten, die Überlassung von nötigen Zugangsdaten, die Übergabe von benötigten Materialien, z.B. Fotos, und die persönliche Mitwirkung an Marketingleistungen wie Imagefilmen sein.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist Marketingboom berechtigt, die eigene Leistung zu verweigern.

Der Kunde erkennt an, dass sich die Leistung erheblich verzögern kann, wenn er den Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Die Verzögerung kann den Zeitraum übersteigen, in dem der Kunde selbst seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Arbeitsergebnisse nach Erhalt auf Mängel zu prüfen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn Marketingboom dem Kunden nach Übergabe der Leistungsergebnisse eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

  1. Rechte Dritter an vom Kunden übergebenen Inhalten

Soweit der Kunde an Marketingboom Inhalte wie Fotografien, persönliche Informationen etc. übergibt, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, garantiert er, dass er von sämtlichen abgebildeten oder sonst betroffenen Personen das Einverständnis mit der Veröffentlichung eingeholt hat. Der Kunde garantiert weiter, dass der Veröffentlichung keine Urheberrechte, Markenrechte oder sonstigen Rechte Dritter entgegenstehen.

Der Kunde verpflichtet sich, Marketingboom jegliche Schäden zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass Dritte in Bezug auf die Nutzung der übergebenen Inhalte wegen der Verletzung ihrer Rechte Ansprüche geltend machen.

  1. Laufzeit

Die Mindestlaufzeit des Vertrags ist im Angebot angegeben. Sofern nichts angegeben ist, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate. Die Mindestlaufzeit beginnt erst mit dem Eingang der Zahlung.

Sind im Vertrag die Leistungen „Aufsetzen der Social Media Werbeanzeigen“ und „Werbebudget“ vereinbart, so verlängert der Vertrag sich in Bezug auf diese Leistungen automatisch um das Zeitintervall der Mindestlaufzeit, wenn er nicht bis spätestens 1 Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform gekündigt wird. Sofern bei Vertragsverlängerung die erneute Einrichtung der Werbekampagnen erforderlich wird, fällt die im Erstvertrag vereinbarte Einrichtungsgebühr erneut an. Sofern sich Marketingboom zunächst dazu verpflichtet hat dem Kunden eine bestimmte Anzahl an geeigneten Bewerbern zu übermitteln, führt die Laufzeitverlängerung nicht dazu, dass Marketingboom erneut die Übermittlung einer bestimmten Anzahl an geeigneten Bewerbungen schuldet, sofern dies nicht anderweitig gesondert vereinbart ist.

Während dieser Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

  1. Haftung

Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Marketingboom oder durch seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eintreten, haftet Marketingboom dem Kunden gegenüber uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden, die aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzungen oder arglistiger Täuschungen durch Marketingboom, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen eintreten, haftet Marketingboom dem Kunden gegenüber uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften Marketingboom und seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Eine weitergehende Haftung durch Marketingboom sowie seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen.

  1. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für diese Textformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie dessen Durchführung Hamburg. Ist der Kunde kein Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB und hat keinen Sitz oder Wohnort in Deutschland oder im Geltungsbereich der EuGVVO, so ist der ausschließliche Gerichtsstand Hamburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.